ALLGEMEINE LIEFERUNGS – UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
DER ROSE AND ANN GMBH, INDUSTRIESTR. 11,
D-97437 HAßFURT
1. Geltung
Allen Verkäufen und Lieferungen – auch zukünftigen Lieferungen – liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Käufers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
- Vertragsangebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind.
2.2 Für den Umfang der Lieferungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
2.3 Für Leihverpackungen kann der Verkäufer Pfandgeld erheben, das mit der Ware zusammen fällig und zahlbar ist (ohne Skonto). Das gezahlte Pfandgeld wird bei fristgerechter, bruch- und reparaturfreier, vollzähliger und sauberer, unvertauschter Frankoübergabe voll erstattet. Nach sechs Wochen bleibt Leihgelderhebung vorbehalten. Im letzteren Falle kann der Verkäufer die Rücknahme auch ablehnen und die Kosten für Ersatzbeschaffung beanspruchen. Für notwendige Reparaturen an zurückkommendem Leihgut haftet der Abnehmer.
- Preise und Zahlung
3.1 Es werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise berechnet. Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer dazu.
3.2 Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung in bar ohne Abzug durch Vorauszahlung zu leisten. Zahlungen gelten an dem Tag als eingegangen, an dem der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Skontoabzüge werden nur innerhalb der Skontofrist anerkannt, wenn alle älteren Forderungen beglichen sind.
3.3 Ist der Käufer mit seinen Zahlungen im Rückstand, so kann der Verkäufer vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 9 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche dem Käufer geschuldeten Leistungen zurückzubehalten.
3.4 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.5 Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Zahlungsanspruch des Verkäufers gefährdet ist, so ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung zurückzubehalten, bis die Zahlung bewirkt ist oder bis ausreichende Sicherheiten zur Verfügung gestellt sind.
- Lieferzeit, Verzug
4.1 Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien.
4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Verkäufers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
4.3 Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse bei Unterlieferanten auftreten sowie bei Energie- bzw. Rohstoffmangel und Mangel an Transportmitteln und bei verspätetem Eingang einer fälligen Zahlung.
4.4 Soweit der Verkäufer verbindliche Liefertermine zugesagt hat, ist der Käufer bei einer Überschreitung (nicht in den Fällen der Ziffer 4.3.) von mehr als 4 Wochen berechtigt, durch schriftliche Erklärung, die dem Verkäufer binnen einer Woche nach Ablauf der Frist zugehen muss, vom Vertrag zurückzutreten. Zum Schadensersatz ist der Verkäufer nur verpflichtet, soweit er die Verzögerung wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu vertreten hat.
- Lieferung, Gefahrübergang
5.1 Die vereinbarten Lieferklauseln sind nach den bei Vertragsschluss geltenden INCOTERMS auszulegen. Mangels besonderer Vereinbarung gilt der Liefergegenstand als EXW Werk des Verkäufers geliefert.
5.2 Die Gefahren des Transportes gehen stets zu Lasten des Käufers, auch bei frachtfreien Lieferungen bzw. Lieferungen frei Haus, außer wenn der Verkäufer den Transport mit eigenen Fahrzeugen von seinem Betrieb oder Lager aus durchführt.
Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die dem Verkäufer nicht zuzurechnen sind, so geht die Gefahr ab Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
- Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Der Liefergegenstand ist von der übrigen Ware des Empfängers getrennt zu lagern, soweit dies betrieblich möglich ist. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer auf Verlangen Umfang und Lagerort der noch im Besitz befindlichen Ware mitzuteilen.
6.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer und Einbruchdiebstahl sowie Elementarschäden zu versichern. Alle Ansprüche des Käufers gegen den Versicherer hinsichtlich der Vorbehaltsware werden hiermit an den Verkäufer abgetreten.
6.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs veräußern oder weiterverarbeiten. Er darf sie weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme und sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.5 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Verkäufer, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
6.6 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht vom Verkäufer verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltswaren.
- Gewährleistung
7.1 Der Verkäufer haftet für einwandfreie Beschaffenheit in Übereinstimmung mit den geltenden Normen bis zum jeweiligen Haltbarkeitsdatum.
7.2 Der Käufer hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung auf Art der Ware, die Menge und offensichtliche Fehler zu untersuchen. Bei der Untersuchung festgestellte Mängel hat der Käufer dem Verkäufer gegenüber binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware per Fax oder E-Mail mit einer genauen Beschreibung des Mangels zu rügen. Dem Verkäufer ist Gelegenheit zur sofortigen Nachprüfung zu geben. Transportschäden sind unverzüglich nach Erhalt der Ware beim Transportführer anzumelden.
7.3 Zeigt sich später ein Mangel, so ist dieser Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung innerhalb 8 Kalendertagen per Fax oder E-Mail zu rügen.
7.4 Unterlässt der Käufer die jeweilige Untersuchung oder rügt er einen festgestellten oder feststellbaren Mangel nicht fristgemäß, so verliert er hinsichtlich der festgestellten und/oder feststellbaren Mängel jeglichen Anspruch auf Gewährleistung. Das gleiche gilt im Fall einer irrtümlichen Falschlieferung.
7.5 Der Verkäufer haftet nicht für Beanstandungen, die dem Käufer durch abweichende Selbstkennzeichnung, durch unsachgemäße Lagerung, durch Veränderungen oder durch Verarbeitung entstehen, soweit dies nicht nachweislich auf einem Umstand beruht, den der Verkäufer zu vertreten hat.
7.6 Bei begründeten, fristgerecht gerügten Mängeln wird der Verkäufer auf seine Kosten mangelfreie Ware nachliefern.
7.7 Falls Dritte Produkthaftungsansprüche geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich per Fax oder E-Mail zu benachrichtigen.
- Sonstiges
8.1 Im Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutz (BDSG) weist der Verkäufer darauf hin, dass er folgende Daten abgespeichert hat: Name, Adresse, Gewerbe, Umsätze sowie Zahlungs-Informationen. Auf Anforderung ist der Verkäufer bereit, dem Käufer die abgespeicherten Daten zur Kenntnis zu geben und bei offensichtlicher Unrichtigkeit zu berichtigen. Die abgespeicherten Daten werden nur für den internen geschäftsmäßigen Gebrauch gespeichert und verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
8.2 An Katalogen, Preislisten und Angeboten behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden.
8.3 Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Verkäufers.
8.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts CISG. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.
Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union sowie der Schweiz und Norwegen, hat die klagende Partei die Möglichkeit, alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) durch einen Schiedsrichter unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entscheiden zu lassen. Bei einem Streitwert über 50.000,- EUR entscheidet ein Dreierschiedsgericht.
Stand: 01.01.2022